Örtliche Gefahrenabwehr
Die Örtliche Gefahrenabwehr des THW bedeutet die Anpassung der bundeseinheitlichen Ausstattung an spezielle örtliche Belange.
Weil die Ausstattung des THW bundeseinheitlich genormt ist, können die Ortsverbände des THW spezielle Sondergeräte zusätzlich vorhalten und zum
Einsatz bringen. Die Vorhaltung dieser Sonderausstattung liegt dann in der speziellen Verantwortung dieses einen Ortsverbandes.
Der Ortsverband fällt die Entscheidung über die Vorhaltung in Absprache mit den örtlichen Katastrophenschutzbehörden. Trotz der örtlichen Entstehung
und Verwurzelung kann das Material der örtlichen Gefahrenabwehr aber überörtlich zum Einsatz angefordert werden.
Der Ortsverband Worms hält aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die nachfolgend beschrieben Einheiten vor, welche im Rahmen des Wormser Modells
entstanden sind.
Gefahrguttrupp
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| Gerätekraftwagen Umwelt |
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Eigentumssicherungs- trupp
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| Eigentumssicherungsfahrzeug |
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Verlade-, Entlade- und Transporttrupp
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| Unimog mit Ladekran und Seilwinde 5 t |
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| Wechsellader mit Kran |
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| Teleskoplader |
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| Gabelstapler |
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| Tieflader |
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| Abrollbehälter Mulde |
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